ADAC Autoversicherung: Sonderkündigung und Kfz-Versicherungswechsel auch nach offiziellem Stichtag möglich

München (ots)

(ADAC Autoversicherung AG) Auch nach dem regulären Stichtag zum Kfz-Versicherungswechsel – der in diesem Jahr, weil der 30. November auf ein Wochenende fiel, übrigens der zweite Dezember war – ist ein Übertritt zu einer anderen Autoversicherung möglich. Die Möglichkeit des Wechsels ist bei einer Beitragserhöhung somit auch noch im Dezember gegeben. Die Frist beginnt ab Erhalt der Beitragsrechnung. Ein Grund für den gewährten “Zusatzmonat”: Beitragssteigerungen sind auf den Rechnungen oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Denn: Eine bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel kann eine Erhöhung verdecken. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht auch dann, wenn die Versicherung “nur” wegen einer Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer geworden ist. Wichtig ist, dass der Kunde in seiner schriftlichen Kündigung klar Bezug auf die Beitragserhöhung nimmt, ansonsten kann die Vertragsauflösung abgelehnt werden.

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist aber auch jederzeit möglich, wenn ein Schadenfall eintritt. Autofahrer können ihre Kfz-Versicherung dann ad hoc kündigen. Die schriftliche Kündigung sollte generell per Einschreiben und Rückschein erfolgen. Dies gibt zusätzliche Sicherheit, dass die Kündigung auch ankommt und tatsächlich ein Wechsel erfolgen kann. Auch beim Kauf eines neuen Pkw kann das Fahrzeug bei einem anderen Assekuranzanbieter versichert werden.

Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher nicht nur auf einen günstigeren Beitrag achten, sondern auch die Versicherungsleistungen vergleichen. Die Leistungen sollten zum individuellen, aktuellen Mobilitätsverhalten des Verbrauchers passen, etwaige Abstriche im Leistungsangebot sollten nicht unüberlegt in Kauf genommen werden. Ebenfalls wichtig: Die Versicherung sollte erst gekündigt werden, wenn klar ist, dass die neue Versicherung den wechselwilligen Verbraucher zu den von ihm gewünschten Konditionen aufnimmt.

Produktangebot

Die neue ADAC Autoversicherung, die seit dem 1. Oktober erhältlich ist, bietet drei Produktlinien. Bereits die Grunddeckung enthält automatisch alle wichtigen Leistungen. ADAC Mitglieder erhalten die ADAC Autoversicherung mit bis zu 10 Prozent Rabatt. Mehr Informationen unter www.adac.de/autoversicherung

Genaueres zu den Leistungen der ADAC Autoversicherung gibt es auch in jeder ADAC Geschäftsstelle und unter der Telefonnummer 0 800 5 12 10 16.

Die ADAC Autoversicherung AG ist ein Joint Venture der ADAC Versicherung AG und der Allianz Versicherungs-AG Deutschland.

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 28 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2018 hatte die ADAC SE rund 3500 Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,142 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 108,0 Mio. Euro.

Pressekontakt:

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Dr. Christian Buric
T 089 76 76 38 66
christian.buric@adac.de

 

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