Emotionen können die Schilderung eines Unfalls stark beeinflussen. Hier erfahren Sie, wie Sie neutral bleiben und sich auf die Fakten konzentrieren. So halten Sie Ihre Darstellung objektiv und sachlich.
Unfallhergang richtig beschreiben: Expertenrat von Gutachterix Ingolstadt für eine reibungslose Schadensregulierung
Nach einem Autounfall muss der Unfallhergang korrekt beschrieben werden, damit Geschädigte ihren Schaden durch die Versicherung regulieren lassen können. Hierbei spielt eine ausführliche und bedachte Formulierung eine wesentliche Rolle. Die Kfz-Gutachter von Gutachterix erklären, wie Unfallbeteiligte eine Unfallmeldung am besten schildern, wie wichtig ein Schadengutachten nach dem Unfallhergang ist und was bei Uneinigkeit passiert.
Unfallhergang mit den wichtigsten W-Fragen und neutraler Perspektive
Die Schilderung eines Unfallhergangs sollte immer aus neutraler Perspektive ohne subjektive Anmerkungen und Bewertungen erfolgen. „Unfallbeteiligte sollten sich ausschließlich auf Fakten beruhen und sich an klassische W-Fragen orientieren“, so die Sachverständigen von Gutachterix Ingolstadt. In der Beschreibung sollte vorkommen wann der Unfall passiert ist, wo der Zusammenstoß geschehen ist, was chronologisch geschehen ist, wer an der Kollision beteiligt war, welche Gründe es für den Autounfall gab und wie die Folgen jetzt aussehen. Darüber hinaus ist es auch wichtig, dass Wetter- und Straßenverhältnisse genannt werden sowie auch die Fahrtrichtung der Fahrzeuge und die Reaktionen der Unfallfahrer.
Kfz-Gutachter ermittelt das Schadensausmaß nach dem Unfallhergang
Nach dem Unfallhergang raten die Gutachter von Gutachterix Ingolstadt zur Beauftragung eines unabhängigen und freien Kfz-Gutachters. Der Sachverständige untersucht das Unfallfahrzeug und dokumentiert das wahre Schadensausmaß in einem Schadengutachten. Dieses Gutachten hat eine beweissichernde Funktion und wird für die Schadenregulierung durch die Versicherung benötigt. Dabei führt der neutrale Gutachter eine objektive Fahrzeuganalyse durch und handelt nicht im wirtschaftlichen Interesse einer Versicherung – so können Unfallgeschädigte ihre finanziellen Ansprüche durchsetzen.
Uneinigkeit bei Unfallbeteiligten – was jetzt?
Im besten Fall stimmen die Beschreibungen des Unfallhergangs bei allen Unfallbeteiligten überein, sodass sich die Schuldfrage schnell klären und der Schaden regulieren lässt. Es kann allerdings auch vorkommen, dass sich die Unfallbeteiligten nicht einig über den Hergang und die Schuldfrage der Kollision sind. In diesem Fall ist es ratsam, die Polizei zur Unfallaufnahme zu verständigen und einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, der zur objektiven Dokumentation des Unfallherganges beitragen kann.
Gutachterix, Kfz Gutachter & Sachverständiger
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